Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe zur Prüfung und Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards für die gesamte Lieferkette. Es soll die Lieferkettentransparenz erhöhen, Menschenrechte und Umweltschutz stärken und zugleich Unternehmensinteressen berücksichtigen.
Für in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden im Inland tritt das Gesetz am 01.01.2023 in Kraft. Unternehmen mit weniger als 3000, aber mehr als 1000 Mitarbeitenden müssen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zum 01.01.2024 umsetzen.
Die SED Flow Control GmbH hat als Teil der SAMSON AKTIENGESELLSCHAFT mit der Umsetzung der Gesetzesanforderungen frühzeitig begonnen und wird alle sich aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ergebenden gesetzlichen Anforderungen zum 01.01.2023 erfüllen.
Menschenrechte
Gemäß LkSG gelten zur Einhaltung von Menschrechtsstandards verschiedene Verbote:
- Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei
- Missachtung des Arbeitsschutzes
- Missachtung der Koalitionsfreiheit
- Diskriminierung
- Vorenthalten angemessener Löhne
- widerrechtliche Zwangsräumung, Entzug von Land, Wäldern und Gewässern
- Beauftragung und Nutzung privater sowie öffentlicher Sicherheitskräfte unter Missachtung der Menschenrechte
- sonstiges Verhalten, das geschützte Rechtspositionen schwerwiegend beeinträchtigt
Umweltschutz
Über die Menschenrechte hinaus müssen Unternehmen auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten einhalten. Verbote zum Umweltschutz sind:
- schädliche Verunreinigungen von Böden, Gewässern und Luft sowie schädliche Lärmemissionen und übermäßiger Wasserverbrauch
- Herstellung, Verwendung und Behandlung von Quecksilber (vgl. Übereinkommen von Minamata über Quecksilber)
- Produktion und Verwendung persistenter organischer Schadstoffe (vgl. Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe)
- nichtumweltgerechter Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen (vgl. Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe)
- Ausfuhr und Einfuhr gefährlicher Abfälle (vgl. Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung)
SAMSON SED sieht sich in der Verantwortung
Sollten Sie trotz all unserer Bemühungen, den Verdacht haben, dass in unserer Lieferkette gegen Menschenrechte und Umweltschutzstandards verstoßen wird, können Sie uns dies anonym über die eingerichtete Whistleblower-Plattform oder per E-Mail melden.